vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuer Normalkostentarif

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/257Zak 2021, 143 Heft 8 v. 19.5.2021

In BGBl II 2021/192 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 4. 2021 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 8. 2017 geltenden Tarif (BGBl II 2017/175).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte