Im Fall von Lebensversicherungen treffen Versicherungsvertragsrecht sowie Erbrecht aufeinander und es stellen sich im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens einige interessante Rechtsfragen. Der folgende Beitrag soll diesbezüglich einen Überblick bieten. Im Vordergrund stehen das Bezugsrecht und die Nachlasszugehörigkeit von Leistungen aus der Lebensversicherung.