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Erhöhung der Gerichtsgebühren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/255Zak 2021, 143 Heft 8 v. 19.5.2021

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kam es mit 1. 5. 2021 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 7 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der V BGBl II 2021/160 angeführt sind, gelten für Schriften und Amtshandlungen, für die der Gebührenanspruch nach dem 31. 4. 2021 entsteht.

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