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Zinsminderung wegen Unbeheizbarkeit nur während der üblichen Heizperioden

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/163Zak 2021, 94 Heft 5 v. 31.3.2021

ABGB: § 1096 Abs 1

Der Zinsminderungsanspruch des Mieters für den lange andauernden Ausfall der Heizung besteht nur während der üblichen Heizperiode, nicht jedoch während der warmen Jahreszeit (hier: Zinsminderung um 100 % während der kalten Jahreszeit wegen Unbeheizbarkeit

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