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Leistungsverweigerungsrecht bis zur Mängelbehebung auch beim Bauträgervertrag

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/160Zak 2021, 94 Heft 5 v. 31.3.2021

ABGB: § 932, § 1052, § 1167

BTVG: § 10

Auch bei einem Bauträgervertrag kann der Erwerber in den Grenzen des Schikaneverbots das gesamte noch offene Entgelt bis zur Behebung von Mängeln zurückbehalten. Wenn der Verbesserungsaufwand ca 15 % des offenen Entgelts beträgt, liegt keinesfalls Schikane vor.

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