ABGB: § 932, § 1052, § 1167
BTVG: § 10
Auch bei einem Bauträgervertrag kann der Erwerber in den Grenzen des Schikaneverbots das gesamte noch offene Entgelt bis zur Behebung von Mängeln zurückbehalten. Wenn der Verbesserungsaufwand ca 15 % des offenen Entgelts beträgt, liegt keinesfalls Schikane vor.