vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Erbantrittserklärung nach Niederlage im Erbrechtsverfahren

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/158Zak 2021, 93 Heft 5 v. 31.3.2021

AußStrG: § 164

ABGB: § 823

Der im Erbrechtsverfahren unterlegene Erbansprecher verliert seine Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren. Er kann die Parteistellung jedoch wiedererlangen, indem er vor dem Zeitpunkt, ab dem das Gericht an den Einantwortungsbeschluss gebunden ist, eine neue Erbantrittserklärung abgibt, die auf einen anderen, im Erbrechtsverfahren nicht entschiedenen Berufungsgrund gestützt ist (hier: früheres Testament). In diesem Fall ist gem § 164 AußStrG ein weiteres Erbrechtsverfahren durchzuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte