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Erbrechtlicher Auskunftsanspruch über Schenkungen

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/157Zak 2021, 93 Heft 5 v. 31.3.2021

ABGB: § 786

Um den erbrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB durchzusetzen, muss der Hinzurechnungsberechtigte Umstände behaupten und beweisen, die auf eine hinzurechenbare Zuwendung schließen lassen. Innerhalb des engeren Familienkreises sind an Indizien für eine Zuwendung keine hohen Anforderungen zu stellen.

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