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Einvernehmliche Sachwidmung als Teilungsverzicht

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/85Zak 2021, 54 Heft 3 v. 24.2.2021

ABGB: § 828 Abs 2, § 830, § 863, § 1117, § 1118

Die Miteigentümer können ausdrücklich oder schlüssig auf ihren Teilungsanspruch verzichten (Fortsetzungsvereinbarung). Eine Teilungsklage setzt in diesem Fall die Kündigung der Fortsetzungsvereinbarung aus wichtigem Grund voraus.

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