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Fremdhändige letztwillige Verfügung - äußere Urkundeneinheit durch Klebeetikette

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/86Zak 2021, 54 Heft 3 v. 24.2.2021

ABGB: § 579 Abs 1

Eine fremdhändige letztwillige Verfügung ist formungültig, wenn sich der Verfügungstext und die Unterschriften des Erblassers bzw der Testamentszeugen auf verschiedenen Blättern befinden, die nicht durch äußere Urkundeneinheit oder einen inhaltlichen Zusammenhang miteinander verbunden sind.

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