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Keine Ersitzung des Rechts auf eine Grundstückszufahrt

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/84Zak 2021, 54 Heft 3 v. 24.2.2021

ABGB: § 472, § 1455

OÖ StraßenG: § 20 Abs 3

Gem § 20 Abs 3 OÖ StraßenG darf eine Grundstückszufahrt von einer Gemeindestraße nur mit Zustimmung der Gemeinde hergestellt werden. Die Zustimmung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Bei Verweigerung der Zustimmung kann ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.

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