ABGB: § 492, § 1460
Der Wegeigentümer nutzt seinen Weg zum Viehtrieb auf das von ihm gepachtete Nachbargrundstück. Dies macht ihn nicht zum Besitzmittler für die Ersitzung eines Servitutsrechts am Weg zugunsten des Nachbarn.
OGH 10. 12. 2020, 3 Ob 136/20a