UVG: § 3 Z 2, § 7 Abs 1 Z 1
1. COVID-19-JuBG: § 7
Gem § 7 1. COVID-19-JuBG können Unterhaltsvorschüsse nach § 3 UVG auch ohne Exekutionsantrag gewährt werden, und zwar längstens für ein halbes Jahr. Für die teleologische Reduktion dieser Regelung auf Kinder, deren Eltern noch im Erwerbsleben stehen, besteht kein Grund. Auch wenn der Unterhaltspflichtige eine Erwerbsunfähigkeitspension bezieht, ist kein Exekutionsantrag erforderlich.