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Bestimmung der Religion des bei Pflegeeltern aufwachsenden Kindes durch Kinder- und Jugendhilfeträger

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/47Zak 2021, 34 Heft 2 v. 3.2.2021

RKEG: § 3 Abs 2, § 5

ABGB: § 167 Abs 2, § 210, § 213

Beim Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung (RKEG) handelt es sich um eine lex specialis zu den Regelungen des ABGB über die Genehmigungspflicht von Vertretungshandlungen anderer Obsorgeberechtigter in wichtigen persönlichen Angelegenheiten des Kindes.

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