EheG: § 66
ZPO: § 405
Auf welchen Zeitraum eine Abfertigung bei der Unterhaltsbemessung aufzuteilen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insb von den Lebensverhältnissen der Beteiligten ab.
EheG: § 66
ZPO: § 405
Auf welchen Zeitraum eine Abfertigung bei der Unterhaltsbemessung aufzuteilen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insb von den Lebensverhältnissen der Beteiligten ab.