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Ersatz für Mehrkosten durch Zeitverzögerung in der Sphäre des Werkbestellers

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/498Zak 2021, 275 Heft 14 v. 10.9.2021

ABGB: § 1168 Abs 1 S 2

Gem § 1168 Abs 1 S 2 ABGB steht dem Werkunternehmer eine Entschädigung für Mehrkosten zu, die durch eine Zeitverzögerung auf Seite des Bestellers verursacht worden sind. Dabei handelt es sich um keinen Schadenersatz-, sondern um einen Entgeltanspruch.

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