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Unübertragbarkeit des Vorkaufsrechts - Unwirksamkeit eines Familieneinstandsrechts

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/497Zak 2021, 275 Heft 14 v. 10.9.2021

ABGB: § 1074, § 1079, § 1324

Gem § 1074 ABGB ist das Vorkaufsrecht unübertragbar. Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht übertragbar machen sollen, sind unwirksam.

Aus der Unübertragbarkeit des Vorkaufsrechts folgt, dass der oder die Berechtigten von vornherein individuell bestimmt bezeichnet sein müssen.

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