ABGB: § 830
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Wenn die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum möglich und tunlich ist, hat sie Vorrang gegenüber der Zivilteilung.
ABGB: § 830
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Wenn die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum möglich und tunlich ist, hat sie Vorrang gegenüber der Zivilteilung.