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Keine Übernahme einer Kaufoption durch allgemeine Überbindungsklausel

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/217Zak 2020, 137 Heft 7 v. 22.4.2020

ABGB: § 859, § 914, § 938, § 1295 Abs 1

An ein obligatorisches Rechtsverhältnis (hier: Kaufoption) ist der Erwerber als Einzelrechtsnachfolger grundsätzlich nur dann gebunden, wenn er es durch Vereinbarung übernommen hat. Dies gilt auch im Fall des Erwerbs durch Schenkung.

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