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Unterlassungsanspruch gegen Zusendung beleidigender Briefe

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/216Zak 2020, 136 Heft 7 v. 22.4.2020

ABGB: § 16, § 1328a

Der Empfänger von 15 beleidigenden Briefen, die in einem Zeitraum von ca drei Jahren versendet worden sind, kann den Absender gestützt auf § 16 und § 1328a ABGB wegen Verletzung der Privatsphäre auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dieser Unterlassungsanspruch hängt nicht davon ab, dass die Beleidigungen publik geworden sind.

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