vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebungsklage gegen Schiedsspruch wegen nachträglich hervorgekommener Befangenheit

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/52Zak 2020, 39 Heft 2 v. 29.1.2020

ZPO: § 611 Abs 2 Z 4

RStDG: § 63 Abs 5

Ein erst nach Erlassung des Schiedsspruchs bekannt gewordener Ablehnungsgrund gegen einen Schiedsrichter kann als Besetzungsmangel (§ 611 Abs 2 Z 4 ZPO) innerhalb der dafür vorgesehenen Frist mit Aufhebungsklage geltend gemacht werden. Ein Einschränkung auf krasse Fälle von Befangenheit ist nicht gerechtfertigt. In der Aufhebungsklage muss der Kläger vorbringen, dass die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes vor Erlassung des Schiedsspruchs nicht möglich war. Ansonsten ist die Klage ohne Verbesserungsmöglichkeit wegen Unschlüssigkeit abzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte