ZPO: § 27, § 396, § 471 Z 4, § 519 Abs 1
RAO: § 15
Ob ein Versäumungsurteil zu Recht ergangen ist, weil der Rechtsanwaltsanwärter, der in einem Verfahren mit absolutem Anwaltszwang zur Tagsatzung erschienen ist, nicht iSd § 15 RAO substitutionsberechtigt war, ist eine Frage des Prozessrechts, über die das Berufungsgericht mit Beschluss zu entscheiden hat. Der Beschluss, in dem die Säumnis bejaht wird, ist gem § 519 Abs 1 ZPO nicht mit einem Rechtsmittel an den OGH anfechtbar.