Versiegelte Waren, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sind gem Art 16 lit e Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz ausgenommen (siehe auch § 18 Abs 1 Z 5 FAGG). Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-681/17 , slewo/Ledowski fällt eine in Schutzfolie gelieferte Matratze nicht unter diese Ausnahme.