ABGB: § 870, § 871, § 934, § 1053
EZG: § 44
Bei Emissionszertifikaten handelt es sich gem § 44 EZG um Waren. Der Erwerb solcher Zertifikate am Sekundärmarkt ist als Kauf zu qualifizieren, der eine Gattungsschuld des Verkäufers begründet. Die sachenrechtliche Übertragung erfolgt erst mit der Genehmigung und Registrierung durch die Registerstelle.