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Zuwendung aller Sachen im Inland als Vermächtnis

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/156Zak 2019, 94 Heft 5 v. 19.3.2019

ABGB: § 535, § 553

Ob eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis vorliegt, hängt von dem in der letztwilligen Verfügung zumindest angedeuteten Willen des Erblassers ab. Im Zweifel ist die Zuwendung einzelner Sachen oder Rechte als Vermächtnis zu qualifizieren.

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