ABGB: § 231
Für Fälle, in denen die Eltern gleichwertige Betreuungs- und Naturalleistungen erbringen, aber über unterschiedlich hohe Einkommen verfügen, hat der OGH in 1 Ob 158/15i = Zak 2015/683, 394 eine Methode zur Berechnung des vom Besserverdiener geschuldeten Restgeldunterhalts vorgegeben, die in der Folge fortgeschrieben wurde (10 Ob 23/18g = Zak 2018/631, 332).