MRG: § 3 Abs 2 Z 2
ETV: § 7a
Gem § 3 Abs 2 Z 2 MRG fällt die Beseitigung einer erheblichen, vom Mietgegenstand ausgehenden Gesundheitsgefährdung in die Erhaltungspflicht des Vermieters.
MRG: § 3 Abs 2 Z 2
ETV: § 7a
Gem § 3 Abs 2 Z 2 MRG fällt die Beseitigung einer erheblichen, vom Mietgegenstand ausgehenden Gesundheitsgefährdung in die Erhaltungspflicht des Vermieters.