In einem Hinweisbeschluss, der vor Kurzem im Rahmen der Rs VIII ZR 225/17 ergangen ist, vertrat der dt BGH vorläufig die Auffassung, dass ein Neuwagen mit Dieselmotor einen Sachmangel aufweist, wenn der Motor mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert. Dem Fahrzeug fehle die Eignung für die gewöhnliche Verwendung, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde bestehe. Eine endgültige Entscheidung ergeht in dieser Rechtssache allerdings nicht mehr, weil sich die Parteien in der Folge verglichen haben und das Rechtsmittel zurückgezogen wurde.