ABGB: § 922 Abs 1, § 1304, § 1311
SaatG: § 7
Die Verunreinigung der einem Landwirt verkauften Luzernesamen mit Kleeseide stellt auch dann einen Mangel dar, wenn die Samen als Nachbausaatgut und nicht als zertifiziertes Saatgut deklariert worden sind. Den Verkäufer trifft daher eine Gewährleistungspflicht.