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Gewährleistung und Schadenersatz nach Verkauf von verunreinigtem Nachbausaatgut

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/731Zak 2019, 400 Heft 20 v. 19.11.2019

ABGB: § 922 Abs 1, § 1304, § 1311

SaatG: § 7

Die Verunreinigung der einem Landwirt verkauften Luzernesamen mit Kleeseide stellt auch dann einen Mangel dar, wenn die Samen als Nachbausaatgut und nicht als zertifiziertes Saatgut deklariert worden sind. Den Verkäufer trifft daher eine Gewährleistungspflicht.

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