Im Amtsblatt wurden Durchführungsverordnungen zu den beiden Güterrechts-Verordnungen veröffentlicht (ABl 2018 L 314/14 zu Ehen und L 320/1 zu eingetragenen Partnerschaften), in denen die für die Anwendung erforderlichen Formblätter enthalten sind. Die Güterrechts-Verordnungen gelten ab 29. 1. 2019. Die neuen Regelungen werden in diesem Heft ausführlich vorgestellt (Zak 2019/6, 5 und 2019/7, 9). Mit einer weiteren Durchführungsverordnung, die in ABl 2018 L 314/36 veröffentlicht worden ist, wurde ein Anhang der EuUVO angepasst.