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Keine Dienstbarkeit der Bauabstandsnachsicht

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/162Zak 2018, 91 Heft 5 v. 20.3.2018

ABGB: § 472

GBG: § 9, § 122

Die Verpflichtung, in Bauverfahren zur Nachbarliegenschaft auf die Einwendung, dass die baurechtlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden, zu verzichten, kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.

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