ABGB: § 472
GBG: § 9, § 122
Die Verpflichtung, in Bauverfahren zur Nachbarliegenschaft auf die Einwendung, dass die baurechtlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden, zu verzichten, kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.
ABGB: § 472
GBG: § 9, § 122
Die Verpflichtung, in Bauverfahren zur Nachbarliegenschaft auf die Einwendung, dass die baurechtlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden, zu verzichten, kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.