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Verjährung des auf den Sozialversicherungsträger übergegangenen Schadenersatzanspruchs

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/95Zak 2018, 58 Heft 3 v. 20.2.2018

ASVG: § 332

ABGB: § 1489

Gegenüber dem Sozialversicherungsträger, auf den der Schadenersatzanspruch im Weg der Legalzession nach § 332 ASVG bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses übergeht, beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn er bzw sein zuständiger Ressortleiter Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat oder erlangen hätte können. Das Wissen des Geschädigten kann dem Sozialversicherungsträger nicht zugerechnet werden.

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