ABGB: § 1326
2.000 € Verunstaltungsentschädigung: Mann; zahlreiche sichtbare Narben am rechten Unterschenkel; erkennbare Delle im Bereich der Schienbeinvorderkante nach einer Hauttransplantation (Zurückweisung der Revision).
OGH 30. 10. 2017, 9 Ob 47/17b