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Schmerzengeld für Verlust eines Auges

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/93Zak 2018, 58 Heft 3 v. 20.2.2018

ABGB: § 1325

40.000 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): Verlust eines Auges (Zurückweisung der Revision).

OGH 28. 11. 2017, 2 Ob 206/17h

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