ABGB: § 879 Abs 1, § 881
Die Ehegattin erhielt durch bäuerlichen Übergabevertrag gegen Ausgedingeleistungen die Landwirtschaft ihrer
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ABGB: § 879 Abs 1, § 881
Die Ehegattin erhielt durch bäuerlichen Übergabevertrag gegen Ausgedingeleistungen die Landwirtschaft ihrer
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