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Keine besondere Warnpflicht des Arztes hinsichtlich der Behandlungskosten

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/86Zak 2018, 56 Heft 3 v. 20.2.2018

ABGB: ​§§ 871, 1152

Die ärztliche Aufklärungspflicht beschränkt sich auf medizinische Belange. Hinsichtlich der Behandlungskosten treffen den Arzt keine besonderen Aufklärungs- oder Warnpflichten.

OGH 25. 10. 2017, 3 Ob 125/17d

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