MRG: § 16 Abs 3
RichtWG: § 2 Abs 3
Ein Lagezuschlag zum Richtwertmietzins setzt eine überdurchschnittliche Lage (Wohnumgebung) des Miethauses voraus. Diese lässt sich nicht bereits aus der Lage außer-
MRG: § 16 Abs 3
RichtWG: § 2 Abs 3
Ein Lagezuschlag zum Richtwertmietzins setzt eine überdurchschnittliche Lage (Wohnumgebung) des Miethauses voraus. Diese lässt sich nicht bereits aus der Lage außer-