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Überwälzung erhöhter Mietzinse auf den Nachmieter im Weg einer Ablöse unzulässig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/54Zak 2018, 37 Heft 2 v. 31.1.2018

MRG: § 27 Abs 1 Z 1

Eine Ablöse, die der Vormieter an den Nachmieter bezahlt hat, kann auch mit Gegenleistungen gerechtfertigt werden, die in der Ablösevereinbarung nicht angeführt sind.

Der Umstand, dass der Vormieter Erhaltungsarbeiten, deren Nutzen fortbesteht (hier: Fassadensanierung, Fenstererneuerung), durch erhöhte Mietzinse iSd §§ 18 ff MRG mitfinanziert hat, kann eine vom Nachmieter geforderte Ablöse nicht rechtfertigen.

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