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Entfall des Rücktrittsrechts nach dem FAGG wegen vollständiger Leistungserbringung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/52Zak 2018, 36 Heft 2 v. 31.1.2018

FAGG: § 10, § 18 Abs 1 Z 1

Gem § 18 Abs 1 Z 1 FAGG entfällt das Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei einem Dienstleistungsvertrag mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher

ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistungserbringung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und

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