Die für 1. 1. 2019 vorgesehene Zusammenlegung der drei BG Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau zum neuen BG Seekirchen am Wallersee wird durch eine Änderung der Bezirksgerichte-V Salzburg 2016 um 3,5 Jahre auf 1. 7. 2022 verschoben (BGBl II 2018/290). Das Gebäude für das neue BG muss erst errichtet werden.