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Zusammenlegung von Salzburger Bezirksgerichten verschoben

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/800Zak 2018, 423 Heft 22 v. 18.12.2018

Die für 1. 1. 2019 vorgesehene Zusammenlegung der drei BG Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf und Thalgau zum neuen BG Seekirchen am Wallersee wird durch eine Änderung der Bezirksgerichte-V Salzburg 2016 um 3,5 Jahre auf 1. 7. 2022 verschoben (BGBl II 2018/290). Das Gebäude für das neue BG muss erst errichtet werden.

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