EKHG: § 5
ABGB: § 1295 Abs 1
Eine Gebrauchsüberlassung für kurze Zeit hat keine Auswirkungen auf die Eigenschaft als Fahrzeughalter iSd EKHG. Erst bei längerfristiger Gebrauchsüberlassung endet die Haltereigenschaft und geht auf den Benützer über.
EKHG: § 5
ABGB: § 1295 Abs 1
Eine Gebrauchsüberlassung für kurze Zeit hat keine Auswirkungen auf die Eigenschaft als Fahrzeughalter iSd EKHG. Erst bei längerfristiger Gebrauchsüberlassung endet die Haltereigenschaft und geht auf den Benützer über.