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Vermieter bleibt bei zweitägiger Vermietung Fahrzeughalter

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/787Zak 2018, 417 Heft 21 v. 7.12.2018

EKHG: § 5

ABGB: § 1295 Abs 1

Eine Gebrauchsüberlassung für kurze Zeit hat keine Auswirkungen auf die Eigenschaft als Fahrzeughalter iSd EKHG. Erst bei längerfristiger Gebrauchsüberlassung endet die Haltereigenschaft und geht auf den Benützer über.

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