Nach 5 Ob 137/17h = Zak 2017/712, 417 kann ein Wohnungseigentümer gegen eine Beitragsklage der Eigentümergemeinschaft nicht mit Erfolg einwenden, dass die Wohnungseigentumsbegründung aufgrund eines Fehlers nichtig ist. Die Eigentümergemeinschaft bestehe und sei aktiv legitimiert, Beiträge einzuheben, solange der Grundbuchstand Wohnungseigentum ausweist, selbst wenn die Wohnungseigentumsbegründung nichtig bzw vernichtbar sein sollte. Der Autor kritisiert die vom OGH vertretene Ansicht als zu allgemein. Seiner Auffassung nach ist zwischen Begründungsfehlern, die gem § 9 Abs 2 Z 1 WEG bzw durch bauliche Maßnahmen sanierbar sind, und anderen Fehlern zu unterscheiden. Im zweiten Fall existiere die Eigentümergemeinschaft trotz Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch nicht.