Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-191/17 , Bundesarbeiterkammer/ING-DiBa ist ein Online-Sparkonto, bei dem sämtliche ein- und ausgehenden Überweisungen über ein Girokonto des Kunden (Referenzkonto) laufen müssen, kein Zahlungskonto iSd Art 4 Nr 14 Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG . Der EuGH folgte damit den Schlussanträgen des Generalanwalts (Zak 2018/385, 203). Das Vorabentscheidungsersuchen stammt vom OGH (8 Ob 88/16y = Zak 2017/215, 123).