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Konkludenter Abschluss eines Servitutsbestellungsvertrags

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/634Zak 2018, 333 Heft 17 v. 11.10.2018

ABGB: § 480, § 481, § 863, § 1444

GBG: § 94

Der Vertrag über die Begründung einer Dienstbarkeit kann auch konkludent zustande kommen. Wenn ein Nachbar nach Rücksprache mit dem Grundeigentümer einen Bereich des Grundstücks als Zufahrtsweg asphaltiert hat und unbeanstandet nutzt, ist die Auffassung, dass ihm schlüssig eine Grunddienstbarkeit eingeräumt worden ist, vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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