ABGB: § 480, § 481, § 863, § 1444
GBG: § 94
Der Vertrag über die Begründung einer Dienstbarkeit kann auch konkludent zustande kommen. Wenn ein Nachbar nach Rücksprache mit dem Grundeigentümer einen Bereich des Grundstücks als Zufahrtsweg asphaltiert hat und unbeanstandet nutzt, ist die Auffassung, dass ihm schlüssig eine Grunddienstbarkeit eingeräumt worden ist, vertretbar (Zurückweisung der Revision).