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Schikaneeinwand gegen Servitutenklage regelmäßig unbegründet

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/635Zak 2018, 333 Heft 17 v. 11.10.2018

ABGB: § 523, § 1295 Abs 2, § 1488

In einer Klage des Berechtigten gegen Beschränkungen seines Servitutsrechts kann idR schon deshalb keine schikanöse Rechtsausübung gesehen werden, weil bei Untätigkeit eine Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB eintreten könnte.

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