Zu 6 Ob 23/18b (Folgeentscheidung zu EuGH C-498/16 , Schrems/Facebook Ireland = Zak 2018/141, 79): Ein Verbraucher, dem deckungsgleiche Ansprüche von anderen Verbrauchern zur gemeinsamen Durchsetzung abgetreten worden sind, kann für die zedierten Ansprüche nicht den internationalen Verbrauchergerichtsstand nach Art 16 EuGVVO 2001 (≈ Art 18 EuGVVO 2012) an seinem Wohnsitz in Anspruch nehmen.