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Rechtsmittelzulässigkeit bei Teileinklagung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/613Zak 2018, 319 Heft 16 v. 26.9.2018

ZPO: § 500 Abs 3, § 502 Abs 2, § 528 Abs 2

JN: § 55 Abs 3

Im Fall der Teileinklagung einer Kapitalforderung entspricht der Wert des Streitgegenstands gem § 55 Abs 3 JN der Gesamtforderung. Nach einhelliger Rsp gilt diese Regel nicht für die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit. Die Zulässigkeit der Revision oder des Revisionsrekurses hängt von jenem Betrag ab, über den die Vorinstanz tatsächlich entschieden hat.

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