Zu 5 Ob 204/17m = Zak 2018/368, 197: Während des Beschlussanfechtungsverfahrens über die Bestellung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter nach § 23 WEG bestellt werden.
Zu 5 Ob 204/17m = Zak 2018/368, 197: Während des Beschlussanfechtungsverfahrens über die Bestellung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter nach § 23 WEG bestellt werden.